- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch
mit Anhänger, wenn sie mit mehr als 25 km/h geführt werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Selbstfahrende Futtermischwagen
- Stapler und andere Flurförderzeuge
mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter: 16 Jahre
Für diese Fahrerlaubnis ist der Besuch des theoretischen Unterrichts
Pflicht, also 12 x 90 Minuten und dazu noch der klassenspezifische
Unterricht 2 x 90 Minuten.
Weiterhin ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich.